Zum Hauptinhalt springen

Kriterien für die Auswahl der Sachverständigen

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Sachverständige für Schrift- und Urkunden. Themen aus dem Sachverständigenrecht werden dabei nicht in den Mittelpunkt gestellt.

Der Titel „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Insofern ist eine Regulierung erforderlich, die es potenziellen Auftraggebern ermöglicht, die richtige Wahl zu treffen. In Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern hat der Gesetzgeber hierfür Regelungen geschaffen.

Die persönliche Integrität und die besondere Sachkunde von Sachverständigen für Schrift- und Urkunden können von einer Behörde (i.d.R. Ermittlungsbehörde wie das Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter oder das Zollkriminalamt) oder von der Industrie- und Handelskammer als Bestellungskörperschaft (Deutschland und Österreich) festgestellt werden.

Die Motive von Verbrauchern, einen Sachverständigen für eine Fragestellung im Bereich Handschrift, Urkundenprüfung oder Druckererzeugnisse hinzuzuziehen, können vielfältig sein. Im Mittelpunkt sollte jedoch der Wunsch nach einer unabhängigen, objektiven und fachgerechten Gutachtenerstellung stehen – und damit die Qualität der Sachverständigen bzw. ihrer Gutachten.

Die Qualität der Gutachten wird durch Ausbildung, permanente Weiterbildung, Erfahrungsaustausch, die Anwendung validierter und wissenschaftlich anerkannter Methoden sowie durch externe Prüfungen und Ringversuche gefördert. Die Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GFS) e.V. verfolgt diese Förderung als wesentliches Ziel. Den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegen auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie die oben genannten Sachverständigen des Bundes und der Länder. Auch dort ist die Förderung der Gutachtenqualität in gleicher Weise ein wesentliches Ziel.

Die besondere Sachkunde des Sachverständigen ist im Gutachten unter anderem an der Anwendung anerkannter Methoden zu erkennen, die beispielsweise in der einschlägigen Fachliteratur oder in fachlichen Richtlinien definiert sind. Beurteilungsgrundlage ist auch, ob alle für die Beantwortung der Beweisfrage angewendeten Methoden nach objektiven und sachlichen Gesichtspunkten nicht nur notwendig, sondern auch richtig eingesetzt wurden.

In der (schriftlichen oder mündlichen) Auseinandersetzung mit einem Gutachten bestimmen die fachlichen Kriterien die Diskussion. Auch der Sprachgebrauch kann Grundlage für die Beurteilung der Integrität des Gutachters sein. Fachliche Eitelkeit oder herablassende Bemerkungen sind Beispiele für ein Fehlverhalten.

Für den Verbraucher sind also sowohl die Qualifikationskriterien der Person als auch die Anwendung anerkannter Methoden verlässliche Kriterien zur Auswahl des Sachverständigen bzw. zur Beurteilung von Gutachten. Kritische Fragen bei der Auswahl des Sachverständigen oder bei seiner Anhörung können bei der Beurteilung dieser Kriterien helfen.


Der Vorstand der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GFS) e. V., 2012