






Die Gesellschaft für Forensische
Schriftuntersuchung (GFS) e.V. wurde am
Die Gesellschaft betreibt die Förderung der
Forensischen Schriftuntersuchung in Forschung und Praxis und vertritt die
Belange des Berufsstandes der Schriftsachverständigen. Sie verfolgt ihre Zwecke
insbesondere durch Ausrichtung von Kongressen und Arbeitstreffen, die der
Forschung und Weiterbildung sowie dem Austausch von Berufserfahrungen dienen.
In Fortführung der früheren Mannheimer Symposien für
Schriftvergleichung werden in zweijährigem Rhythmus internationale
Tagungen durchgeführt, in welchen Deutsch und Englisch als Kongreßsprachen
zugelassen sind. Die Teilnahme ist nicht an die Mitgliedschaft gebunden und
soll insbesondere die internationale Kommunikation zwischen Fachkollegen
fördern. Alternierend zu diesen Kongressen werden in den dazwischenliegenden
Jahren jeweils Veranstaltungen angeboten, die vor allem den Mitgliedern als
Diskussionsforum dienen sollen und in denen überwiegend Workshops organisiert
werden.
Eine weitere Aufgabe sieht die GFS in der Wahrung und
Pflege der Berufsethik, der Förderung des Ansehens des Berufsstandes und im
Schutz der Öffentlichkeit vor unzureichend ausgebildeten Personen. Im
Vordergrund steht dabei insbesondere die Unterstützung der Staatsanwaltschaften
und Gerichte sowie der Industrie- und Handelskammern bei der Benennung und
Prüfung von geeigneten Gutachtern. Die Mitwirkung bei der Regelung des
Ausbildungs- und Prüfungswesens sowie der Qualitätssicherung für
Sachverständige der Forensischen Schriftuntersuchung bildet einen weiteren
Schwerpunkt des Aufgabenspektrums.Nicht zuletzt sieht
die GFS in der Zusammenarbeit mit einschlägigen Fachvereinigungen im In- und
Ausland eine wichtige Aufgabe.
Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen
Mitgliedern, Mitgliedsanwärtern und assoziierten Mitgliedern. Die
Mitgliedschaft ist an keine Staatszugehörigkeit gebunden.
Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann werden,
wer über eine besondere wissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der
Forensischen Schriftuntersuchung verfügt und in der Lage ist, einschlägige
Gutachten zu erstatten und von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern zur
Aufnahme vorgeschlagen worden ist. Die Mitglieder müssen die Zusammenhänge
innerhalb des Faches überblicken und die Fähigkeit besitzen, einschlägige
Methoden und Erkenntnisse adäquat anzuwenden. Die fachlichen Kriterien sind in
Richtlinien ausdifferenziert. Eine Aufnahme- und eine Prüfungsordnung regeln
darüber hinaus die Aufnahmeprozeduren für Bewerber. Die Fachkompetenz ist in
der Regel durch eine Aufnahmeprüfung vor dem Prüfungsausschuß
der Gesellschaft nachzuweisen. Eine gleichwertige Prüfung kann anerkannt werden.
Der Vorstand und eine Prüfungskomission regeln
Aufnahmen, ein Schieds- und Ehrengericht streitige Fragen.
Neben den fachlichen Anforderungen ist die
ordentliche Mitgliedschaft an die Voraussetzung gebunden, daß
die für die Ausübung der Sachverständigentätigkeit notwendige apparative
Einrichtung zur Verfügung steht. Die apparative Ausstattung ist ebenfalls in
einer Richtlinie definiert.
Ordentliche Mitglieder haben wenigstens alle drei
Jahre eine veröffentlichungswürdige Arbeit auf dem Gebiet der Forensischen
Schriftuntersuchung vorzulegen und den Nachweis einer ständigen
eigenverantwortlichen fachlichen Weiterbildung in Forschung und Praxis sowie
der Anwendung der neuesten Untersuchungsmethoden zu erbringen.
Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die
Berufsbezeichnung "Sachverständiger für Forensische Schriftuntersuchung
(GFS)" zu führen und können einen Stempel verwenden, der ihre
Mitgliedschaft in der GFS ausweist. Sie werden in eine Sachverständigenliste
aufgenommen, die in regelmäßigen Zeitabständen den Gerichten,
Staatsanwaltschaften und sonstigen einschlägigen Institutionen zur Verfügung
gestellt wird.
Schriftsachverständige, die sich noch in der
Ausbildung befinden, können auf Vorschlag von zwei ordentlichen Mitgliedern als
Mitgliedsanwärter in die Gesellschaft aufgenommen werden. Der Anwärterstatus
soll den Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten.
Weiterführende Informationen sind aus den Statuten
und Richtlinien zu entnehmen, die über die Geschäftsstelle angefordert werden
können.


